Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1997

Geschäftszahl

96/06/0247

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 23, Absatz 15, Stmk ROG ist für die Beurteilung der Auswirkungen des bestehenden Betriebes allein der bewilligte Bestand maßgeblich.