Verwaltungsgerichtshof
20.11.1997
96/06/0247
GRS wie VwGH E 1990/09/20 90/06/0118 1
(hier nur Satz 1)
Die Baubewilligung stellt einen (konstitutiven) Verwaltungsakt dar, mit dem der Bauwerber - in baurechtlicher Hinsicht - die Erlaubnis erhält, ein bestimmtes Projekt auf einem bestimmten Bauplatz zu realisieren. Zivilrechtliche Ansprüche werden auch von einer rechtskräfig erteilten Baubewilligung nicht berührt (Hinweis E 2.12.1982, 82/06/0092).