Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1997

Geschäftszahl

96/06/0247

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/20 90/06/0118 1

(hier nur Satz 1)

Stammrechtssatz

Die Baubewilligung stellt einen (konstitutiven) Verwaltungsakt dar, mit dem der Bauwerber - in baurechtlicher Hinsicht - die Erlaubnis erhält, ein bestimmtes Projekt auf einem bestimmten Bauplatz zu realisieren. Zivilrechtliche Ansprüche werden auch von einer rechtskräfig erteilten Baubewilligung nicht berührt (Hinweis E 2.12.1982, 82/06/0092).