Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1996

Geschäftszahl

96/05/0227

Rechtssatz

Die Widmung "Grünland-Landwirtschaft" iSd Paragraph 19, NÖ ROG 1976 schließt die Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung für ein vom Eigentümer als "Gartenhütte" bezeichnetes und nicht für einen landwirtschaftlichen Zweck genutztes Bauwerk aus (Hinweis E 27.8.1996, 96/05/0180).