Verwaltungsgerichtshof
29.04.1997
96/05/0210
Das OÖ ROG 1994 ist mit 1.1.1994 in Kraft getreten (Paragraph 40, Absatz eins, OÖ ROG 1994). Die OÖ BTypV 1994 ist mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft getreten. Sie findet daher auf den gegenständlichen Beschwerdefall Anwendung, da sich die Anwendung des OÖ ROG 1972 auf den Inhalt der im Flächenwidmungsplan festgelegten Widmung "Betriebsbaugebiet" bezieht, welche jedoch inhaltlich durch Paragraph 22, Absatz 6, OÖ ROG 1994 keine Änderung erfahren hat.