Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.1997

Geschäftszahl

96/05/0158

Rechtssatz

Emissionsgrenzwerte sind grundsätzlich nach dem Stand der Technik festgelegte höchstzulässige Werte der betreffenden emittierten Stoffe, die an bestimmte Meßbedingungen und Betriebsbedingungen geknüpft sind.