Verwaltungsgerichtshof
29.04.1997
96/05/0158
Emissionsgrenzwerte sind grundsätzlich nach dem Stand der Technik festgelegte höchstzulässige Werte der betreffenden emittierten Stoffe, die an bestimmte Meßbedingungen und Betriebsbedingungen geknüpft sind.