Verwaltungsgerichtshof
24.03.1998
96/05/0153
Kann dem Baubewilligungsbescheid selbst nicht entnommen werden, ob ein Bauvorhaben ein Neubau, Zubau oder Umbau ist, sind zur Beurteilung dieser Frage die genehmigten Baupläne heranzuziehen (Hinweis E 23.1.1962, 656/61, VwSlg 5702 A/1961).