Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1998

Geschäftszahl

96/05/0153

Rechtssatz

Kann dem Baubewilligungsbescheid selbst nicht entnommen werden, ob ein Bauvorhaben ein Neubau, Zubau oder Umbau ist, sind zur Beurteilung dieser Frage die genehmigten Baupläne heranzuziehen (Hinweis E 23.1.1962, 656/61, VwSlg 5702 A/1961).