Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1996

Geschäftszahl

96/05/0149

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/06/20 94/05/0294 2

Stammrechtssatz

Der Nachbar hat nur hinsichtlich rechtzeitig erhobener Einwendungen - von der Geltendmachung der Unzuständigkeit der Baubehörde und der mangelnden Parteifähigkeit und Handlungsfähigkeit des Bauwerbers abgesehen (Hinweis E VS 3.12.1980, 3112/779, VwSlg 10317 A/1980) - einen Rechtsanspruch auf Überprüfung des unterinstanzlichen Bescheides.