Verwaltungsgerichtshof
21.05.1996
96/05/0109
Gemäß Paragraph 17 b, Absatz 3, Stmk AWG 1990 hat die Satzung eines Abfallwirtschaftsverbandes alles Nähere über die Kostenersätze und deren Vorschreibung zu regeln. Eine Kostenvorschreibung gegenüber einer verbandsangehörigen Gemeinde muß sich somit auf entsprechende Durchführungsregelungen in einer Verordnung gem Paragraph 17 b, Absatz 3, Stmk AWG 1990 stützen können.