Verwaltungsgerichtshof
29.04.1997
96/05/0042
Die Baubehörden müssen stets die projektierte Situierung der Stellplätze bzw der Tiefgarage ihrer Entscheidung zugrundelegen, weil nicht zu prüfen ist, ob die Stellplätze an anderen Orten hätten errichtet werden können (Hinweis E 20.12.1994, 94/05/0132).