Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.1997

Geschäftszahl

96/05/0042

Rechtssatz

Die Baubehörden müssen stets die projektierte Situierung der Stellplätze bzw der Tiefgarage ihrer Entscheidung zugrundelegen, weil nicht zu prüfen ist, ob die Stellplätze an anderen Orten hätten errichtet werden können (Hinweis E 20.12.1994, 94/05/0132).