Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.1997

Geschäftszahl

96/05/0042

Rechtssatz

Eine Befestigung durch einen Belag mit Rasengittersteinen steht der gärtnerischen Gestaltung iSd Paragraph 79, Absatz 6, Wr BauO nicht entgegen.