Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.1996

Geschäftszahl

96/05/0013

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/04/09 92/06/0054 1

Stammrechtssatz

Der Käufer einer Liegenschaft, dessen Eigentumserwerb im Grundbuch noch nicht durchgeführt ist, hat gemäß Paragraph 431, ABGB noch kein Recht an der Sache sondern lediglich ein Recht auf die Sache (Hinweis E 16.12.1982, 81/06/0041).