Verwaltungsgerichtshof
10.12.1996
96/04/0204
GRS wie VwGH E 1994/10/18 94/04/0163 3
VwSlg 14138 A/1994
Im Hinblick auf den systematischen Aufbau der Berufsausbildung in Österreich reichen weder die durch den Abschluß einer Lehre erworbenen Fachkenntnisse an jene heran, die durch die Absolvierung einer der im Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, IngG 1990 genannten Lehranstalten vermittelt werden, noch sind die nach erworbenem Lehrabschluß zurückgelegten Praxiszeiten als solche iSd Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, IngG 1990 anzuerkennen.