Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.1996

Geschäftszahl

96/04/0198

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/04/0038 E 15. September 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Die dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage anzuschließenden Beilagen sind Belege gem Paragraph 13, Absatz 3, AVG. Die Berufungsbehörde ist berechtigt, Formgebrechen, deren Vorliegen unterinstanzliche Behörden übersehen haben, aufzugreifen und deren Behebung gem Paragraph 13, Absatz 3, AVG 1950 anzuordnen, wenn eine Entscheidung über das Ansuchen ohne solche Mängelbehebung nicht möglich wäre. (Hinweis auf E vom 16.7.1986, 85/04/0157)