Verwaltungsgerichtshof
12.11.1996
96/04/0198
GRS wie 87/04/0038 E 15. September 1987 RS 1
Die dem Ansuchen um Genehmigung einer Betriebsanlage anzuschließenden Beilagen sind Belege gem Paragraph 13, Absatz 3, AVG. Die Berufungsbehörde ist berechtigt, Formgebrechen, deren Vorliegen unterinstanzliche Behörden übersehen haben, aufzugreifen und deren Behebung gem Paragraph 13, Absatz 3, AVG 1950 anzuordnen, wenn eine Entscheidung über das Ansuchen ohne solche Mängelbehebung nicht möglich wäre. (Hinweis auf E vom 16.7.1986, 85/04/0157)