Verwaltungsgerichtshof
22.04.1997
96/04/0119
GRS wie VwGH E 1996/05/21 94/04/0217 2
Eine "Auflage" iSd Paragraph 79, GewO 1994 (der kein anderer Inhalt als Auflagen iSd Paragraph 77, Absatz eins, GewO 1994 zukommt) kann jede der Vermeidung von Immissionen dienende und zu seiner Erfüllung geeignete (behördlich erzwingbare) Maßnahme des Inhabers der Betriebsanlage zum Gegenstand haben. Dies hat aber zur Voraussetzung, daß die Einhaltung einer derartigen Auflage von der Behörde jederzeit aktuell überprüft werden kann (Hinweis E 20.10.1992, 92/04/0135 ua).