Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.1996

Geschäftszahl

96/04/0106

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/02/28 94/04/0195 2

Stammrechtssatz

Die hinreichende tatsächliche Befähigung eines Nachsichtswerbers darf nicht deshalb verneint werden, weil dieser nicht solche Verwendungszeiten nachgewiesen hat, wie sie als Voraussetzung für die Zulassung zur Meisterprüfung bzw Befähigungsnachweisprüfung gefordert werden (Hinweis E 4.3.1958, 2525/54 und E 9.4.1958, 1265/56).