Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1996

Geschäftszahl

96/04/0030

Rechtssatz

Wenn die belBeh bei der Beurteilung der tatsächlichen Befähigung Vorschriften der Befähigungsnachweisverordnung insoweit heranzieht, als sie aus dem Erfordernis einer dreijährigen praktischen Tätigkeit nach Ablegung der Lehrabschlußprüfung für den Erwerb der vollen Befähigung für den vorliegenden Fall gefolgert hat, daß eine praktische Tätigkeit von 18 Monaten nach Absolvierung der Lehrabschlußprüfung auch für den Erwerb der hinreichenden tatsächlichen Befähigung nicht ausreiche, so ist dies nicht unschlüssig.