Verwaltungsgerichtshof
18.06.1996
96/04/0005
Der mit der Erfüllung einer Auflage zum Schutz vor Gesundheitsgefährdung verbundene Aufwand kann niemals außer Verhältnis zu dem damit angestrebten Erfolg stehen (Hinweis E 19.12.1995, 95/04/0120).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
96/04/0006