Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.1996

Geschäftszahl

96/03/0232

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Behörde, ein abstraktes Modell eines den Anforderungen entsprechenden Kontrollsystems zu entwerfen (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0026).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

96/03/0234

96/03/0233