Verwaltungsgerichtshof
13.11.1996
96/03/0232
Es ist nicht Aufgabe der Behörde, ein abstraktes Modell eines den Anforderungen entsprechenden Kontrollsystems zu entwerfen (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0026).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/03/0234
96/03/0233