Verwaltungsgerichtshof
22.01.1997
96/03/0071
GRS wie VwGH E 1992/06/30 89/07/0114 1
Mangels Bestimmung einer Leistungsfrist hat die Fälligkeit einer Leistung ab Rechtskraft einzutreten.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
96/03/0072