Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.08.1996

Geschäftszahl

96/02/0208

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/15 93/17/0329 7

Stammrechtssatz

Eine unrichtige positive Rechtsmittelbelehrung führt nicht die sonst ausgeschlossene Zulässigkeit eines Rechtsmittels herbei.