Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1995

Geschäftszahl

95/21/0109

Rechtssatz

Unter einer Wohnung iSd Paragraph 4, ZustG ist jene Räumlichkeit zu verstehen, die der Empfänger tatsächlich benützt, wo er also tatsächlich wohnt (Hinweis E 16.12.1992, 92/02/0250).