Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1995

Geschäftszahl

95/21/0046

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0278 2

Stammrechtssatz

Eine Mutwillensstrafe gemäß Paragraph 62, Absatz eins, VwGG und Paragraph 35, AVG kann auch gegen Rechtsanwälte verhängt werden.