Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1997

Geschäftszahl

95/20/0421

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/25 86/07/0237 3

Stammrechtssatz

Die in der Gegenschrift enthaltenen Ausführungen können die fehlenden Erörterungen und die unterlassene Begründung nicht ersetzen.