Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.1997

Geschäftszahl

95/20/0108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/24 93/01/0246 1

Stammrechtssatz

Die Qualifikation einer Waffe als verbotene Waffe iSd Paragraph 11, Absatz eins, WaffG auf Grund eines strafgerichtlichen Urteils ist für die Behörde bindend.