Die Qualifikation einer Waffe als verbotene Waffe iSd § 11 Abs 1 WaffG auf Grund eines strafgerichtlichen Urteils ist für die Behörde bindend.Die Qualifikation einer Waffe als verbotene Waffe iSd Paragraph 11, Absatz eins, WaffG auf Grund eines strafgerichtlichen Urteils ist für die Behörde bindend.