Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.1997

Geschäftszahl

95/20/0108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/16 91/11/0023 1

(hier: Waffenrecht)

Stammrechtssatz

Mit dem rechtskräftigen Strafurteil steht für die Kraftfahrbehörde die Tat bindend fest.