Verwaltungsgerichtshof
18.04.1997
95/19/1706
GRS wie VwGH E 1995/12/15 95/21/0046 3
Wurde dem Rechtsanwalt auf seine telefonische Anfrage bei der Behörde mitgeteilt, daß der Zustellvorgang des von ihm urgierten Bescheides bereits im Gange sei und bringt der Rechtsanwalt am selben Tag per Telefax bei der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde einen Antrag gemäß Paragraph 73, Absatz 2, AVG ein, so ist ein solches Vorgehen durch den Rechtsanwalt als mutwillig anzusehen.