Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1997

Geschäftszahl

95/19/1705

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/12/15 95/21/0046 3

Stammrechtssatz

Wurde dem Rechtsanwalt auf seine telefonische Anfrage bei der Behörde mitgeteilt, daß der Zustellvorgang des von ihm urgierten Bescheides bereits im Gange sei und bringt der Rechtsanwalt am selben Tag per Telefax bei der sachlich in Betracht kommenden Oberbehörde einen Antrag gemäß Paragraph 73, Absatz 2, AVG ein, so ist ein solches Vorgehen durch den Rechtsanwalt als mutwillig anzusehen.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

95/19/1710 E 18. April 1997

95/19/1709 E 18. April 1997