Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1996

Geschäftszahl

95/19/0173

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1941/71 E 20. Jänner 1972 VwSlg 8148 A/1972 RS 2

Stammrechtssatz

Hat die belangte Behörde die Akten nur teilweise vorgelegt, dann kann, insoweit die Akten fehlen, auf Grund der Beschwerdebehauptungen entschieden werden, wenn die Behörde vorher auf die Säumnisfolgen hingewiesen wurde. (hier: Hinweis erfolgte gleichzeitig mit Beschluß über die Einleitung des Vorverfahrens)

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

95/19/0175 E 19. September 1996

95/19/0177 E 19. September 1996

95/19/0176 E 27. Juni 1997