Verwaltungsgerichtshof
18.10.2000
95/17/0180
Es ist nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die Beh den Bund als "anderes Unternehmen" iSd Paragraph 2, Absatz eins, des BörsefondsG 1993 qualifiziert und zur Beitragsleistung herangezogen hat (Hinweis E 18.9.2000, 95/17/0103).