Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.2000

Geschäftszahl

95/17/0180

Rechtssatz

Es ist nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn die Beh den Bund als "anderes Unternehmen" iSd Paragraph 2, Absatz eins, des BörsefondsG 1993 qualifiziert und zur Beitragsleistung herangezogen hat (Hinweis E 18.9.2000, 95/17/0103).