Verwaltungsgerichtshof
26.05.1995
95/17/0144
GRS wie VwGH E 1994/04/29 92/17/0257 4
Unter dem Begriff "Bekämpfung von Zielen, womit üblicherweise die Verletzung oder Tötung von Menschen verbunden ist", ist die indirekte Darstellung der Verletzung oder Tötung von Menschen durch Vernichtung von Zielen, mit der dieser "Erfolg" ÜBLICHERWEISE verbunden ist, zu verstehen, wie etwa die Versenkung von Schiffen, der Abschuß von bemannten Flugzeugen, die Kanonade von Städten, Burgen und dergleichen.