Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1995

Geschäftszahl

95/17/0144

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/04/29 92/17/0257 4

Stammrechtssatz

Unter dem Begriff "Bekämpfung von Zielen, womit üblicherweise die Verletzung oder Tötung von Menschen verbunden ist", ist die indirekte Darstellung der Verletzung oder Tötung von Menschen durch Vernichtung von Zielen, mit der dieser "Erfolg" ÜBLICHERWEISE verbunden ist, zu verstehen, wie etwa die Versenkung von Schiffen, der Abschuß von bemannten Flugzeugen, die Kanonade von Städten, Burgen und dergleichen.