Verwaltungsgerichtshof
26.05.1995
95/17/0144
Es trifft nicht zu, daß der Gesetzgeber die einzelnen Typen von Spielen aufzählen und dem Oberbegriff des aggressiven Spieles iSd Paragraph 6, Absatz 4, Wr VergnügungssteuerG 1987 zuordnen hätte müssen. Verfassungsrechtliche Bedenken wegen eines Verstoßes gegen das Determinierungsgebot des Artikel 18, Absatz eins, B-VG sind beim VwGH daher aus Anlaß des Beschwerdefalles nicht enstanden.