Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1995

Geschäftszahl

95/17/0144

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/14 93/17/0270 4

(hier: "Hall of great Fighters")

Stammrechtssatz

Das Wr VergnügungssteuerG 1987 nimmt durch die demonstrative Aufzählung der als aggressiv anzusehenden Darstellungen die maßgebende Abgrenzung der steuerpflichtige Tatbestände vor. Eines psychologischen Sachverständigen zur Frage, ob durch einen Spielapparat eine aggressive Handlung dargestellt wird, bedarf es nicht (Hinweis E 23.11.1990, 87/17/0375; hier: "King of Monsters").