Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1996

Geschäftszahl

95/17/0012

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/11 91/17/0018 1

(Nicht maßgeblich ist, ob das Dachgeschoß iSd Bauvorschriften ausbaubar ist; Hinweis: E 25.6.1996, 99/17/0296).

Stammrechtssatz

Der Begriff "Dachgeschoß" ist weder im Stmk KanalabgabenG noch in der Stmk BauO definiert. Nach der eigentümlichen Bedeutung des Wortes in seiner allgemeinen bzw fachspezifischen Bedeutung ist darunter ein (oberstes) Geschoß innerhalb eines Daches zu verstehen (Hinweis Koepf, Bilderwörterbuch der Architektur, 02te Auflage, S 104).