Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1995

Geschäftszahl

95/16/0220

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1993/12/13 93/10/0164 3

Stammrechtssatz

Bei der behaupteten Verletzung des Parteiengehörs handelt es sich nicht um Beschwerdepunkte, sondern um Beschwerdegründe (Hinweis E 28.10.1955, 2584 und 2825/53).