Verwaltungsgerichtshof
28.06.1995
95/16/0153
GRS wie VwGH E 1993/01/20 92/13/0275 5
Die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens erfordert nicht in jedem Fall Vorerhebungen, da sich schon aus der äußeren Erscheinung der der Finanzstrafbehörde vorliegenden Verständigungen oder sonstigen Mitteilungen der Verdacht eines Finanzvergehens ergeben kann.