Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.1996

Geschäftszahl

95/15/0208

Rechtssatz

Es fällt nicht in die Kompetenz eines Betriebsprüfers, für die Abgabenbehörde abschließend Rechtsfragen zu beantworten.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

95/15/0209