Verwaltungsgerichtshof
20.11.1996
95/15/0202
GRS wie VwGH E 1996/07/10 95/15/0181 3
Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustandegekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage und daher aufgrund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu lösen.