Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.10.2000

Geschäftszahl

95/15/0196

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH werden Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes (Paragraph 34, Absatz 8, EStG 1988) aus dem Titel der Unterhaltsverpflichtung getragen (Hinweis E vom 22.9.2000, 98/15/0098).