Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1997

Geschäftszahl

95/15/0192

Rechtssatz

Das EStG enthält keine ausdrückliche Regelung für die Zurechnung der Einkünfte einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft. Die Zurechnung an die Beteiligten hat in analoger Anwendung des Paragraph 23, Ziffer 2, erster Teil EStG zu erfolgen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Paragraph 28, Tz 87, unter Hinweis auf Zorn, Besteuerung der Geschäftsführung, 230 ff).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

95/15/0193 E 25. Juni 1997