Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1998

Geschäftszahl

95/15/0108

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/09/24 93/13/0091 4

Stammrechtssatz

Für das Hervorkommen neuer Tatsachen im Sinne des Paragraph 303, Absatz 4, BAO ist maßgebend, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, daß sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion zu der nunmehr im wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung hätte gelangen können (Hinweis Ritz, BAO-Kommentar, Tz 10 zu Paragraph 303, BAO).