Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.05.1997

Geschäftszahl

95/15/0093

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/14/0236 E 17. Jänner 1984 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Pflicht der Abgabenbehörden zur Rekonstruktion von nicht vorgelegten Aufzeichnungen auf Grund von unzureichenden Unterlagen, wie dies bloße Kontoauszüge sind, ist - ob mit, ob ohne Mitwirkung des Abgabepflichtigen selbst - in keiner gesetzlichen Vorschrift verankert.