Auf eine Löschung von Abgabenschuldigkeiten nach § 235 BAO besteht kein Rechtsanspruch (Hinweis Ritz/2, BAO-Kommentar, Tz 2 zu § 235).Auf eine Löschung von Abgabenschuldigkeiten nach Paragraph 235, BAO besteht kein Rechtsanspruch (Hinweis Ritz/2, BAO-Kommentar, Tz 2 zu Paragraph 235,).