Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.2000

Geschäftszahl

95/15/0090

Rechtssatz

Auf eine Löschung von Abgabenschuldigkeiten nach Paragraph 235, BAO besteht kein Rechtsanspruch (Hinweis Ritz/2, BAO-Kommentar, Tz 2 zu Paragraph 235,).