Verwaltungsgerichtshof
22.09.2000
95/15/0090
GRS wie 99/15/0161 E 27. April 2000 RS 2
Persönliche Unbilligkeit ist ua dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte (Hinweis E 18.5.1995, 95/15/0053).