Verwaltungsgerichtshof
31.03.2000
95/15/0056
Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zustande gekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage und daher auf Grund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigung zu lösen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
95/15/0065