Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.02.2000

Geschäftszahl

95/15/0050

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 2000/01/20 95/15/0015 2

(hier nur der zweite Satz)

Stammrechtssatz

Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen der Schätzung nach Paragraph 184, BAO. Ein Abgabepflichtiger, der zur Schätzung Anlass gibt, hat das Risiko unvermeidbarer Schätzungsungenauigkeiten zu tragen (Hinweis E 22.2.1996, 93/15/0194).