Verwaltungsgerichtshof
29.01.1998
95/15/0037
GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/14/0122 1
Nach stRsp des VwGH hat die Übereignung eines Unternehmens iSd Paragraph 14, Absatz eins, BAO nur zur Voraussetzung, daß jene Wirtschaftsgüter übertragen und übernommen werden, die die wesentliche Grundlage des Unternehmens bilden und den Erwerber in die Lage versetzen, das Unternehmen fortzusetzen.