Verwaltungsgerichtshof
18.12.1996
95/15/0023
Für Zeiträume vor dem 1.Jänner 1995 kommt der Richtlinie 77/388/EWG, zu welcher das Urteil des EuGH vom 5.Mai 1994, RSC 38/93 ergangen ist, wonach die Höhe der Spielumsätze aus den Geldspielautomaten stets in Höhe des Kasseninhaltes anzunehmen sei, in Österreich keine normative Bedeutung zu.