Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.07.1997

Geschäftszahl

95/14/0117

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/11/20 94/15/0137 2

(hier EStG 1988 anzuwenden)

Stammrechtssatz

Das Unternehmen muß durch die Sanierung als Wirtschaftsfaktor erhalten bleiben (Hinweis: Nolz, Probleme der Sanierungsgewinne im Ertragssteuerrecht in FS Bauer, 197).