Verwaltungsgerichtshof
29.07.1997
95/14/0117
Bei der Entscheidung über die Berufung gegen einen Bescheid betreffend Einkommensteuer-Vorauszahlungen kommt es auf die Sachlage im Zeitpunkt des Ergehens des erstinstanzlichen Bescheides an (Hinweis E 30.11.1993, 90/14/0234).