Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.07.1997

Geschäftszahl

95/14/0117

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/28 93/14/0123 2

Stammrechtssatz

Wie aus den Worten "nach den Ergebnissen des Ermittlungverfahrens" hervorgeht, muß es sich hiebei um Ungewißheiten im Tatsachenbereich handeln (Hinweis E 23.10.1987, 85/17/0040; Stoll, BAO-Handbuch, Seite 471).